BKF

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Lkw | Bus nach BKrFQG

Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.

Der Fahrer muss die Weiterbildung Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist. Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden Schulung in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (zum Beispiel 5 mal 7 Stunden). Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung. Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eingetragen.

BKF Module

Modul 1: Eco Training


1.1 Kenntnis der Eigenschaft der kinematischen Kette

1.2 bestes Verhältnis Geschwindigkeit/Getriebe, Trägheit des Fahrzeugs nutzen

1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Krafstoffverbrauchs


Modul 2: Sozial (Vorschriften) für den Güterverkehr


2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterverkehr

2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr


Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit


1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs (außer Inhalte von Modul 1)

3.1 Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitunsfälle

3.5 Fähigkeiten zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen


Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi


3.6 Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens

3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung

3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung

3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen

3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleussung illegaler Einwanderer entgegenzuwirken


Modul 5: Ladungssicherung


1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs.



BKF Termine

BKF-Termine Kooperationsfahrschule


In der Fahrschule Klessinger finden laufend BKF-Kurse statt, dabei sind wir zeitlich flexibel und richten uns natürlich mit den Kursterminen möglichst nach Ihnen. Nutzen Sie diesen klasse Service!


Für genauere Information und wann die nächste Schulung stattfindet rufen Sie uns einfach an unter der Nummer: 08092/ 20 007 oder 0175/877 51 21 oder informieren Sie sich auf der Website unseres Kooperationspartners.


Natürlich steht Ihnen unser Büroteam auch gerne beratend zur Seite!

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