B196
Hierbei handelt es sich um eine Schlüsselzahl und Erweiterung für die Fahrerlaubnisklasse B Die Schlüsselzahl berechtigt zum führen von kleinen Motorrädern der Klasse A1.
Mindestalter: 25 Jahre
mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Krafträder bis max. 11 kW und max. 0,1 kW/kg (gemäß FE Klasse A1)
KEINE theoretische und praktische Prüfung notwendig
Berechtigung gilt NUR im Inland
KEIN "Aufstieg" in eine höhere Motorradklasse möglich
Ausbildung auf einem Automatikroller ist möglich